Rainer Bojarzin

Erzieher, Dipl. Sozialpädagoge (FH),Familienberater,  Klientzentrierte Gesprächsführung, System- und Interaktionsberater, Sexualpädagoge, Antiaggressivitäts- und Coolnesstrainer®, Systemischer Elterncoach (IFW).

Langjährige Tätigkeiten in unterschiedlichsten Projekten der Jugendhilfe. Seit 2003 regelmäßig Projekte mit gewaltbereiten Kindern und Jugendlichen an Schulen und in der Jugendhilfe, Fortbildungen für Lehrer- und Pädagogen aus dem Bereich der stationären und ambulanten Jugendhilfe zu den Themen Gewalt, Präsenz und Mobbing. 

Fortbildungen für türkische und bulgarische Sozialarbeiter/Lehrer in der Türkei und Bulgarien 

Systemischer Elterncoach, seit  2011 in eigener Praxis tätig. Vorträge, Seminare, Workshops zum Thema.

 

In der pädagogischen Arbeit mit gewaltbereit handelnden jungen Menschen in der Schule sind Pädagoginnen und Pädagogen in besonderer Weise gefordert. Sie benötigen die unbedingte Bereitschaft trotz aller Widrigkeiten den Kindern und Jugendlichen vertrauensvolle Beziehungen und gleichzeitig ein angstfreies Gegenüber anzubieten, zudem Authentizität, Souveränität und innere Stärke – also Autorität im Sinne der Neuen Autorität nach Haim Omer. Zudem ist eine intensive Selbstreflexion und neben den sozialen, emotionalen und kommunikativen Kompetenzen insbesondere bei Provokationen auch „Nehmerqualität“ gefordert. Wir gehen davon aus, dass die betroffenen Jugendlichen ihre soziale Zugehörigkeit verloren haben und jemanden benötigen, der bereit ist, diese mit ihnen wieder zu entwickeln. Dies bedeutet aus unserer Sicht, dass der Erziehungsverantwortliche die Bedürfnislage der betroffenen Jugendlichen annimmt und in seinem Beziehungsaufbau ein klares konfrontatives Gegenüber ohne Eskalation darstellt. Der Beziehungsaufbau beruht auf einem expliziten Ansatz von Akzeptanz und dem Verzicht auf Demütigung. Das allerdings setzt die Kenntnis und die Auseinandersetzung entsprechender Ideen voraus. Hier bietet das Training Face-To-Face (Haltung der Neuen Autorität) eine gute Voraussetzung sich diesen Problemlagen anzunähern.

§1 Schulgesetz NRW:
Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.

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